Bei ALS oder Schlaganfall: Kommunikation per Augensteuerung

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Nach einem Schlaganfall und bei ALS kommt es nicht selten zu erheblichen Einschränkungen des Sprachzentrums. In solchen Fällen unterstützen Sprachcomputer und andere Kommunikationshilfsmittel. Auch bei Menschen mit motorischen Einschränkungen ist mit Augensteuerung heutzutage einiges möglich. Hier erfahren Sie mehr! Stephen Hawking war wohl einer der bekanntesten Patienten mit amyotropher Lateralsklerose (ALS). Dank eines Sprachcomputers konnte er dennoch mit seinen Angehörigen kommunizieren und seine Gedanken äußern.

Sie müssen nicht so prominent wie Hawking sein, um ebenfalls Hilfsmittel zur Kommunikation nutzen zu können. Wie Sie den Alltag damit besser bewältigen und was Ihnen als Patient zusteht, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Unterstützte Kommunikation - ein Grundrecht für Versicherte!

Kommunikation gilt als menschliches Grundrecht und ist als solches im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten (Artikel 5). Demnach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Außerdem allgemein zugängliche Quellen zu nutzen, um sich zu informieren, wozu auch die ungehinderte, zensurfreie Berichterstattung durch Presse und Medien zählt.

Aus diesem Grund haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme elektronischer Kommunikationshilfen. Es handelt sich um speziell für die Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelte Hilfsmittel, die die alltägliche Kommunikation unterstützen.

Systeme zur elektronischen Kommunikation

Die sogenannte unterstützte Kommunikation (kurz UK) soll fehlende Lautsprache ergänzen oder ersetzen. Auf diese Weise werden die kommunikativen Möglichkeiten von Menschen mit wenig oder nicht vorhandener Lautsprache erweitert.

Als elektronische Kommunikationshilfen gelten zum Beispiel Systeme zur Anbahnung von Kommunikation. Hier kann der Patient mithilfe eines Knopfs auf sich aufmerksam machen. Mit einem sogenannten statischen System kann der Patient auf Symbole drücken oder zeigen. Ein dynamisches System, z.B. ein Tablet-Computer übernimmt quasi das "Sprechen", indem der Patient ein Symbol drückt oder den gewünschten Text eintippt, der gesprochen werden soll.

Bei welchen Erkrankungen hilft unterstützte Kommunikation?

Unterstützte Kommunikation kann bei allen Menschen eingesetzt werden, die von Einschränkungen oder Verlust der Kommunikation betroffen sind. Beispielsweise kommt für Menschen mit neurologischen Frühschädigungen und erworbenen Sprachstörungen unterstützte Kommunikation in Frage.

Zu Letzteren zählt beispielsweise die Beeinträchtigung des Sprachzentrums nach einem Schlaganfall. UK hilft auch bei fortschreitenden Erkrankungen, die zunehmend das Sprachzentrum beeinträchtigen können (fortschreitende Aphasie); ebenso bei motorischen Beeinträchtigungen, wie ALS, Parkinson und Multipler Sklerose.

Unterstützte Kommunikation mit Augensteuerung bei ALS und Apoplex mit Aphasie

Manch eine Erkrankung lässt dem Patienten keine Möglichkeit mehr, eines der oben genannten Systeme zu nutzen. Dies ist beispielsweise bei fortschreitender amyotropher Lateralsklerose (ALS) der Fall. Es kann außerdem nach einem Schlaganfall zu einem starken Verlust des Sprechvermögens und der motorischen Fähigkeiten kommen (Apoplex mit Aphasie).

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Bei beiden Krankheitsbildern ist es möglich, dass stark bettlägerige Patienten sich gar nicht mehr äußern können. In diesen Fällen helfen beispielsweise Geräte mit Augensteuerung. Solch einen Computer nutzte auch Stephen Hawking, der seit seines Studiums an fortschreitender ALS litt.

Patienten können mit den Augen kommunizieren, indem das Gerät ihre Pupillenbewegung wahrnimmt. Durch Verweilen des Blickes auf einer der Tasten wird diese genau wie bei einem Tastendruck ausgelöst. Mit der Augensteuerung können auch Schreib-, E-Mail- und Internetprogramme gesteuert werden, was dem Patienten die Teilhabe am alltäglichen Leben wieder deutlich erleichtern kann.

Auch die Steuerung einer Kamera oder externer Geräte ist damit möglich. Hier gibt es beispielsweise das Programm Grid3 der Firma Hidrex - ein Programm für dynamische Kommunikationshilfen, welches als App für Apple und Microsoft funktioniert.

Entsprechend erweitern ausgefeilte technische Lösungen im digitalen Bereich die Kommunikationsmöglichkeiten und die Teilhabe am alltäglichen Leben des Patienten um ein Vielfaches.

Hilfsmittel für Behinderte: Anspruch auf Kostenübernahme

Wie bereits erwähnt, hat in Deutschland jeder Mensch das Recht auf Kommunikation. Dieses Grundrecht ist Basis für die Kostenübernahme elektronischer Kommunikationshilfen durch die Krankenkasse. Im Sozialgesetzbuch werden außerdem die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt: Ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird durch unterstützte Kommunikation gefördert.

Wichtig: Bei Interesse an einem Kommunikationshilfsmittel kontaktieren Sie uns im Sanitätshaus Beuthel. Unser Fachpersonal vereinbart dann schnellstmöglich einen Beratungs- und Erprobungstermin mit Ihnen.

Mit Ihnen gemeinsam wählen wir ein geeignetes Gerät aus und stellen Ihnen einen Versorgungsvorschlag aus. Damit suchen Sie Ihren behandelnden Arzt auf und lassen sich ein Rezept ausstellen. Patienten sollten sich zusätzlich die Notwendigkeit der unterstützenden Kommunikation von einem Therapeuten bestätigen lassen. Dies ist sehr hilfreich für eine schnelle Genehmigung.

Reichen Sie Bericht und Verordnung Ihres Arztes in unserem Sanitätshaus ein. Von uns wird dann darauf basierend ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse vorgelegt. Sollte die Krankenkasse den Kostenvoranschlag nicht genehmigen, muss sie eine eigene Lösung vorschlagen. Eine pauschale Ablehnung ist nicht rechtens!

Unterstützte Kommunikation (mit Augensteuerung) beantragen: Ablauf im Überblick

Im Folgenden finden Sie den Ablauf noch einmal im Überblick: Von der Anamnese bis zur Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationsmittel.

Schritt 1

Anamnese und Beratungsgespräch beim Sanitätshaus Beuthel mit Blick auf geeignete Kommunikationsmittel.

Schritt 2

Erprobung der geplanten Versorgung, anschließend Versorgungsvorschlag von uns

Schritt 3

Erstellung einer Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt

Schritt 4

Ein Erprobungsbericht wird von uns erstellt, zusätzlich ist eine schriftliche Empfehlung eines Therapeuten hilfreich gegenüber der Krankenkasse.

Schritt 5

Kostenvoranschlag wird mit den Berichten bei der Krankenkasse eingereicht.

Schritt 6

Nach der Genehmigung wird der Patient mit dem entsprechenden Kommunikationshilfsmittel vom Sanitätshaus versorgt.

Unterstützung bei Kommunikationsstörungen durch Ihr Sanitätshaus

Wir vom Sanitätshaus Beuthel begleiten Sie gerne auf dem Weg in eine sichere Art der Kommunikation trotz Kommunikationsstörung. Nachdem Sie mit dem Rezept Ihres behandelnden Arztes bei uns waren und wir das geeignete Kommunikationsmittel für Sie gefunden haben, kommen wir mit dem Gerät zu Ihnen nach Hause. Wir richten vor Ort alles ein und erläutern umfassend den Gebrauch.

Übrigens: Menschen mit Bewegungseinschränkungen können mittels Augensteuerung zusätzlich ihre Umgebung steuern. Es ist beispielsweise möglich, Telefon und Handy zu bedienen, den Fernseher an-, aus- und umzuschalten, genau wie Licht an- und auszuschalten. Rollläden sowie Türen öffnen und schließen und einen Personennotruf betätigen, ist ebenfalls möglich.

Fazit zum Thema unterstützte Kommunikation durch Augensteuerung

Kommunikation ist ein Grundrecht. Menschen mit Behinderung, die sich nicht ohne Hilfe äußern oder informieren können, steht deshalb Unterstützung bei der Kommunikation zu. Diese sogenannte unterstützte Kommunikation erfolgt mit Hilfe elektronischer Kommunikationshilfen, wie Sprachcomputern, optional mit Augensteuerung für Patienten mit motorischen Einschränkungen. Als Patient haben Sie ein Anrecht auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Bei Erkrankungen, die von Beginn an oder fortschreitend das Sprachzentrum betreffen, kommt unterstützte Kommunikation (UK) zum Einsatz. Darunter beispielsweise amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und Aphasie nach einem Schlaganfall. Entsprechende Geräte erhalten Sie im Sanitätshaus - und eine ausführliche Beratung dazu natürlich auch.

Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Welche Erfahrungen haben Sie mit elektronischen Kommunikationshilfen gemacht? Schreiben Sie gerne einen Kommentar oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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