2 x Pflegeurlaub:  Auszeit von der Arbeit und Auszeit von der Pflege

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Einfach mal raus, einem stressigen Alltag entfliehen. Sich endlich wieder selbst etwas gönnen. Und trotzdem seinen pflegebedürftigen Liebsten dabei haben. Das heißt Pflegeurlaub. Es kann aber auch etwas ganz Anderes heißen: Von jetzt auf gleich muss ich jemanden pflegen, dazu alles organisieren. Und brauche Urlaub, um das überhaupt zu schaffen. Hier erfahren Sie, warum Pflegeurlaub eben nicht gleich Pflegeurlaub ist.

Das Wort wird also für zwei ganz unterschiedliche Vorgänge gebraucht, die jedoch beide zum Bereich häusliche Pflege gehören. Deshalb vorweg die wichtige Unterscheidung:

Was ist der Pflegeurlaub? 2 Antworten:

a) Pflegeurlaub ist eine der Säulen der Familienpflegezeit, wobei es um die Freistellung von der Arbeit geht, um einen Angehörigen zu pflegen.

b) Pflegeurlaub als Ferien mit Pflegebedürftigen: Sucht man sich spezielle Angebote dafür aus, können alle Beteiligten in dieser Zeit neue Kraft tanken.

a) Pflegeurlaub - Die bezahlte Auszeit von 10 Tagen

Geraten Sie in die akute Situation, plötzlich einen nahen Angehörigen pflegen zu müssen, greift diese Maßnahme. Erst seit 2015 gibt es die gesetzliche Regelung dazu. Sie sichert Ihnen das Einkommen, wenn Sie spontan eine Auszeit von zehn Arbeitstagen brauchen, weil ein Angehöriger einen Unfall hatte oder eventuell nach einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig zu Hause betreut werden muss.

Sie haben dann Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld, eine Lohnersatzleistung.

Damit können Sie sich für diese Zeit voll und ganz auf die Aufgaben der Pflege konzentrieren, die vor Ihnen liegen, zum Beispiel:

  • Anträge für eine Pflegestufe (seit2017: Pflegegrad) stellen
  • einen ambulanten Pflegedienst organisieren
  • sich über Kosten für ein Pflegeheim informieren
  • sich um weitere Dokumente wie z.B. Hilfsmittelanträge kümmern
  • erste Überlegungen für einen vielleicht notwendigen Wohnungsbau einleiten
  • sich im Sanitätshaus über mögliche Hilfsmittel für die Pflege zu Hause erkundigen

Was bedeutet Freistellung von der Arbeit genau?

Die Freistellung von der Arbeit für diesen Zeitraum ist unabhängig von der Betriebsgröße und kann auch gestaffelt genommen werden, beispielsweise 2 x je 5 Tage. Das Pflegeunterstützungsgeld - eben auch als Pflegeurlaub bezeichnet - wird bei der Pflegekasse beantragt (oder bei der privaten Pflegeversicherung) "und gibt Familien die Möglichkeit, sich im Akutfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich um den Lohnausfall sorgen zu müssen", so das Familienministerium in Berlin.

Ihr Arbeitgeber darf sich dieser Beurlaubung nicht entgegenstellen: Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Im Übrigen besteht für diese Zeit auch Kündigungsschutz sowie der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. In der Regel reicht ein Anruf in Ihrem Betrieb, um mitzuteilen, dass Sie die Pflegezeit antreten. Dies muss unverzüglich erfolgen. Der Arbeitgeber kann allerdings eine schriftliche Bescheinigung verlangen.

Wer sind nahe Angehörige?

Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die Pflege naher Angehöriger. Wer zählt dazu?

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner in eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen Gemeinschaften
  • Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder (auch vom Lebenspartner/Ehepartner), Schwiegerkinder, Enkel

b) Pflegeurlaub - pflegende Angehörige und Pflegeperson zusammen auf Reisen

Pflege ist anstrengend, vor allem, wenn eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. Eine Auszeit vom Pflegealltag bringt wieder ein großes Stück Lebensfreude zurück - sowohl für den erkrankten Menschen als auch den Angehörigen. Deshalb gibt es Urlaubsreisen, die auch Menschen mit Pflegestufe (bis zu Stufe 3) mit einbeziehen.

Urlaub mit Betreuung: Was ist möglich?

Ob in speziellen Pflegehotels oder in gemütlichen Ferienwohnungen - die Tourismusbranche stellt sich verstärkt auf Menschen mit Handicap ein. Für viele Angehörige ist es wichtig, dass man zwar gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen Urlaub macht (schließlich gehört er/sie ja zur Familie!), doch man selbst auch einmal ausspannen kann. Weil man seinen Liebsten in dieser Zeit eben gut versorgt weiß.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige Nordrhein-Westfalen hat eine umfangreiche Liste mit Anbietern von Betreuten Reisen zusammengetragen, die Sie hier finden.

Wenn Sie sich ein wenig Luxus gönnen möchten, kommen Pflegehotels in Frage, die über einen hauseigenen, ambulanten Pflegedienst verfügen oder auch eine Pflegekraft für die Intensivpflege organisieren. Dies muss jedoch schon bei der Buchung geklärt werden. Doch ebenso sind Rundreisen oder Gruppenreisen mit Gleichgesinnten möglich.

"Viele pflegende Angehörige sind nach zum Teil jahrelangem pflegerischen Einsatz ausgebrannt und dürsten nach Erholung. Aber wer soll den Angehörigen in dieser Zeit betreuen?", sagt Karl B. Bock von Runa Reisen, einem auf Betreuten Urlaub spezialisierten Anbieter. "Im gemeinsamen Urlaub wird dann die Pflege durch eine examinierte Kraft übernommen und durch die Krankenkasse finanziert, so dass sich der sonst Pflegende in der gewonnenen freien Zeit entspannen und das Leben genießen kann." Diese Finanzierung läuft über die Verhinderungspflege, die weiter unten näher erläutert wird.

Ferien mit Pflegebedürftigen: Was muss ich beachten?

Bei den bekannten Online-Urlaubsportalen wird oft damit geworben, dass Domizile auch für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte geeignet sind. Gerade im Ausland lässt sich das aber vorab schwer nachprüfen. Und es ist mehr als ärgerlich, wenn man dann einen langen Flug hinter sich hat und sich das Hotel als vollkommen untauglich für den Rolli erweist.

Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie die Urlaubsunterkunft im Vorfeld gezielt dazu befragen, am besten schriftlich, um bei möglichen Schadenersatzforderungen gute Argumente zu haben. Auch Reise-Bewertungsportale wie Tripadvisor können hilfreich sein, das Passende zu finden, indem Sie zum Beispiel nach behindertengerechten Zielen suchen.

Auf diese Ausstattung sollten Sie bei Ihrem Zuhause während der Ferienzeit achten:

  • Fahrstühle
  • automatisch öffnende Türen
  • befahrbare Badezimmer inkl. behindertengerechter Dusche und Toilette
  • abgesenkte Rezeption
  • gut erreichbare Schränke
  • absenkbare Betten / Pflegebetten
  • unfahrbare Tische
  • Auf Anfrage: Personenlifter, weitere Gehhilfen wie Rollatoren, Bettaufrichter usw.

Ganz wichtig: Die Menschen, die sich während Ihres Urlaubs um Sie und Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern. Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz gleichen oft so manches technische Hilfsmittel aus.

Verhinderungspflege sorgt für Kostenübernahme

Zumindest zum Teil: Denn diese Leistung der Pflegeversicherung kann beantragt werden, sowohl, wenn der pflegende Angehörige sich aus Urlaubsgründen nicht um die pflegebedürftige Person kümmern kann, als auch wenn die Pflegeperson mit ihm zusammen Ferien macht. Voraussetzungen: Er muss vorher mindestens 6 Monate die Pflege im häuslichen Umfeld geleistet haben und die Pflegeperson muss eine Pflegestufe haben.

Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr können in Anspruch genommen werden. Sind die Leistungen der Kurzzeitpflege für das laufende Jahr noch nicht ausgeschöpft, dürfen diese zusätzlich bis zur Hälfte (806 Euro) genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt pro Jahr die nachgewiesenen Kosten bei einer Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen und dem oben genannten Betrag.

Fazit zum Pflegeurlaub

Hinter dem Begriff Pflegeurlaub verbergen sich zwei Bedeutungen: Erstens geht es um die bezahlte Auszeit von der Arbeit für 10 Tage, wenn Sie spontan für einen nahe Angehörigen die Pflege übernehmen müssen. Dabei steht Ihnen Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung zu. Der Arbeitgeber muss Sie für diese kurze Pflegezeit freistellen - unabhängig von der Betriebsgröße.

Zweitens bedeutet es ganz einfach, sich mit seinem pflegebedürftigen Angehörigen in einem gemeinsamen Urlaub verwöhnen zu lassen. Pflegehotels und spezialisierte Reiseanbieter konzentrieren sich ganz auf die Bedürfnisse von Menschen mit Handicap. Mit der Verhinderungspflege gibt es sogar eine Möglichkeit, den Urlaub von der Pflegekasse finanziell unterstützen zu lassen.

Bild: © "Reiseveranstalter runa reisen"

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